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Rückgabe in der Schweiz

Diese Seite erklärt, warum in der Schweiz etwas anderes gilt als in der EU — und was daraus für Sie folgt.

Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht

Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht für Fernabsatzgeschäfte. Die EU-Richtlinie mit ihren 14 Tagen gilt hier nicht. Wer Ihnen auf einer Schweizer Seite pauschal «14 Tage Widerrufsrecht» verspricht, gibt die Rechtslage falsch wieder.

Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Verkäufer es einräumt — freiwillig, als Teil seiner Bedingungen.

Was Sie deshalb tun sollten

Wenn der Verkäufer eine Rückgabe zusagt

Dann gilt, was vereinbart wurde. Senden Sie Ihre Erklärung an den Verkäufer, an die in der Bestätigung genannte Adresse, und bewahren Sie den Aufgabebeleg auf. Wir leiten nichts weiter — dafür fehlen uns Befugnis und Mittel.

Mängel sind etwas anderes

Unabhängig von einer Rückgabevereinbarung haben Sie bei einer mangelhaften Ware Rechte aus dem Obligationenrecht — etwa wenn das Gelieferte beschädigt ist oder nicht dem entspricht, was zugesagt wurde. Melden Sie den Mangel dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt.

Wo es Hilfe gibt

Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und beim Konsumentenforum. Wenn unklar ist, wer der Verkäufer war, schreiben Sie an [email protected] — wir geben weiter, was aus dem Angebot hervorgeht.