Präparate im Direktvertrieb — geprüft für die Schweiz
Auch in der Schweiz werden solche Präparate am Telefon verkauft und bei der Übergabe bezahlt. Wir prüfen, was dafür geliefert wird — und was man vorher nicht erfährt.
Zu jedem Produkt stehen hier die Inhaltsstoffe, der Endpreis in Franken und die Lücken in den Herstellerangaben. Fehlen die Mengen, schreiben wir das hin, statt die Liste für eine Auskunft zu halten.
Ein Unterschied zur EU, der hier wirklich zählt: In der Schweiz gibt es bei einer telefonisch geschlossenen Bestellung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Verkäufer es von sich aus einräumt. Fragen Sie im Gespräch danach, bevor Sie zusagen.
Worauf wir achten
- Mengen statt Namen — ohne Prozent- oder Milligrammangabe ist eine Zutatenliste wertlos.
- Das Extraktverhältnis 4:1 sagt, wie viel Rohstoff hinter einem Teil Extrakt steht.
- Der Preis in CHF samt Zustellung und allfälliger Gebühr bei der Übergabe.
- Die Darreichungsform — Kapseln, Tropfen, Spray und Creme werden am Telefon häufig verwechselt.
Was in der Schweiz anders ist
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU gilt hier nicht; massgebend ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Aufsicht führt der EDÖB in Bern.
Beim Widerruf ist der Unterschied noch deutlicher: Ein allgemeines Rückgaberecht für Fernabsatz kennt das Schweizer Recht nicht. Was gilt, bestimmt der Vertrag mit dem Verkäufer — lassen Sie sich die Bedingungen im Gespräch nennen.